Tel.: 03 95  - 5 58 45 64

AGB

Home / Über uns / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ein Maklervertrag kommt durch die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Verkäufer / Vermieter oder dessen Beauftragten zustande. Mit der Entgegennahme des Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Die Einhaltung der Forderungen der DSGVO wird sichergestellt.

2. Das Angebot wurde nach den uns vom Verkäufer / Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden. Die Angaben sind unverbindlich; Zwischenverkauf / -vermietung sind vorbehalten. Eine gleichzeitige Tätigkeit für die andere Vertragsseite ist uns gestattet.

3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht statthaft. Kommt infolge nicht autorisierter Weitergabe ein Vertrag, gleich welcher Art, zustande, ist uns der Empfänger in Höhe der uns entgangenen Maklerprovision schadenersatzpflichtig. Gleiches gilt auch für eine Gesellschaft, mit der der Empfänger rechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist, sowie bei Familienangehörigen oder Lebenspartnern. Kommt dadurch ein Vertragsabschluss über das angebotene Objekt, auch zu einem späteren Zeitpunkt, zustande, wird eine Weitergabe unterstellt.

4. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer / Verfügungsberechtigten des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich
vorgesehene Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger ein anderes Objekt zu einem
späteren Zeitpunkt, wird die Maklerprovision in voller Höhe fällig. Dasselbe gilt beim späteren Erwerb durch Versteigerung bzw. Zwangsversteigerung. Der Empfänger ist auch provisionspflichtig, wenn aufgrund unserer Vermittlung oder unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf vollzogen wird. Die für die Anmietung / Pacht gezahlte Provision wird angerechnet.

5. Ist dem Empfänger das angebotene Objekt als Verkaufsobjekt / Vermietungsobjekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens nach 3 Tagen mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an. Auf Verlangen ist die Vorkenntnis nachzuweisen. Falls dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt über Dritte nochmals angeboten wird, hat er auf die Vorkenntnis durch uns hinzuweisen. Derartige Maklerdienste sind vom Empfänger abzulehnen.

6. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer / Vermieter oder dessen
Beauftragten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei einem Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen.

7. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages
bzw. bei Unterzeichnung eines gewerblichen Pachtvertrages. Sie ist zahlbar lt. Rechnungs-legung. Die Berechnung der Provision erfolgt nach der im Exposé genannten Höhe.
Bei Wohnimmobilien gilt das neue gesetzliche Bestellerprinzip.

8. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

9. Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Neubrandenburg.